Model werden – Kleingewerbe anmelden
Newfaces, Newcomer und jüngere Models stehen oft vor der Frage, welche Rechtsform für sie die richtige ist. Sind die ersten Jobs in einer Modelagentur gemacht, geht es an die Honorarvergütung seitens deiner Agentur. Dabei empfiehlt es sich zunächst, als Kleingewerbetreibender (bzw. Kleingewerbe) zu starten. Du bist noch minderjährig? Dann ist der Aufwand etwas größer. Was du beachten musst, findest du hier im Model Blog unter „Model werden mit 14, 15, 16 & 17 Jahren“. Wir wollen euch heute ein paar Tipps geben. Ganz egal, ob du als Model in Berlin, München oder Hamburg wohnst.
Der Artikel gibt dir einen ersten Überblick. Wenn du dich dazu entscheidest, als Model zu arbeiten, sprich vorher immer mit deinen Eltern oder einem Steuerberater, bevor du Risiken eingehst.
Die richtige Rechtsform für junge Models und Selbstständige
Kleingewerbe sind unkompliziert. Damit unterscheiden sie sich vom klassischen Kaufmann. Einflussfaktoren sind unter anderem die Höhe des Umsatzes bzw. des Gewinns, den du erwirtschaftest. Der Name sagt es schon, es handelt sich um Gewerbe im geringen Umfang. Ein Kleingewerbe kannst du als Model haupt- und nebenberuflich machen, bist also flexibel, was den Lebensunterhalt angeht. Du benötigst keine eigene Betriebsstätte und auch der Jahresabschluss ist schnell gemacht. Anders als ein Kaufmann, ermittelst du deinen Gewinn ganz einfach in einer Einnahmen-Überschussrechnung (später mehr dazu).
Vor- und Nachteile vom Kleingewerbe im Überblick:
- Wenig Aufwand, kein Startkapital: Die Gründung des Kleingewerbes ist formlos, kostengünstig und damit sehr unkompliziert.
- Statt umfangreicher Jahresabschlüsse, genügt eine einfache Buchführung (Einnahmen-Überschussrechnung) und eine schnelle USt-Erklärung. Nach dem BGB bist du nicht verpflichtet, Buchhaltung zu führen, musst keine Bilanz erstellen und kannst deinen Jahresendgewinn ganz einfach anhand der EÜR erstellen. Dazu musst du in der Umsatzsteuererklärung nur die für dich maßgeblichen Dinge eintragen.
- Vorsicht: (!) Du haftest stets mit deinem Privatvermögen.
- Haupt- und nebenberuflich als Model kannst du dir so die Flexibilität bewahren und nebenbei jobben oder dich rundum auf deine Modelkarriere konzentrieren.
Kleingewerbegründung für Models – so einfach geht’s
Wie du schon in den Vor- und Nachteilen zur Gründung eines Kleingewerbes gesehen hast, benötigst du zur Gründung kein Startkapital. Wieviel du in dein Kleingewerbe investierst, bleibt dir überlassen. Anders als ein größeres Gewerbe, darfst du nur mit deinem Vor- und Nachnamen arbeiten, das heißt, keine Eigennamen oder Pseudonyme. Voraussetzung ist, dass dein Umsatz im ersten Geschäftsjahr (voraussichtlich) nicht über 17.500 € liegt.
Entscheidest du dich nun dafür, selbstständig Model zu werden, startet dein Weg im Gewerbeamt. Hier benötigst du deinen Personalausweis und etwas Bargeld (ca. 30 €) für die Anmeldung.
Der zweite wichtige Part ist das Finanzamt. Deine Gewerbeanmeldung wird automatisch zum Finanzamt gesendet. Daraufhin bekommst du ein letztes Formular, einen Fragebogen. Der ist wichtig, denn hier legst du noch einmal fest, dass du die „Kleinunternehmerregelung“ in Anspruch nimmst.
Vorsicht, private Haftung!
Als Kleingewerbetreibender haftest du stets mit deinem Privatvermögen. Verzichte auf hohe Anschaffungen und versuche, dein Kleingewerbe gewinnbringend zu halten.
Kleingewerbe für Model-Jobs: Die Buchhaltung
Gewerbeamt und Finanzamt haben alle Papiere und du kannst loslegen! Jetzt musst du nur noch auf ein paar Dinge achten, wenn es um Rechnungen und Steuern geht:
- Umsatzsteuer: Du musst beim Finanzamt keine Umsatzsteuer-Vorauszahlung leisten. Deshalb darfst du auch keine Umsatzsteuer nehmen.
- Rechnung: Stellst du als Model nach Kleinunternehmerregelung § 19 UStG eine Rechnung, weist du keine Umsatzsteuer aus. Die folgenden Worte müssen auf jeder deiner Rechnungen stehen: „Als Kleinunternehmer, im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG, wird Umsatzsteuer nicht berechnet.“
- Jahresabschluss: Am Jahresende hast du zwei Pflichten. Du musst deine Einnahmen-Überschussrechnung machen und eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Darin musst du, nach Kleinunternehmerregelung § 19 UStG, aber nur für dich ausschlaggebende Punkte ausfüllen.
- Tipp! Du bist als Kleingewerbetreibender automatisch Mitglied der IHK. Liegt dein Gewinn unter 5200,00 €, kostet dich die Mitgliedschaft keine Gebühren. Damit kannst du alle Hilfestellungen, Services und Berater der Industrie- und Handelskammer (IHK) nutzen.
Nachdem du nun schon viel über die Selbstständigkeit als Model erfahren hast, weißt du, was es braucht, wenn du deine Leidenschaft zum Beruf machen willst.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Jahresabschluss
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die vereinfachte Form der Gewinnermittlung am Jahresende. Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende wie dich, das perfekte Mittel, um schnell Gewinne und Verluste gegenüberzustellen. Maßgeblich für alle Berechnungen ist stets der Geldfluss auf deinem Konto. Stellst du am Ende des Jahres eine Rechnung, erhälst die Gutschrift aber erst im Folgejahr, wird sie erst im kommenden Jahr in die EÜR aufgenommen.
Du kannst entweder die Anlage EÜR in deiner USt-Erklärung verwenden oder (als Kleingewerbe) auch eine ganz formlose Gewinnermittlung machen, beispielsweise als Excel-Tabelle.
Wie lang ist ein Kleingewerbe für Models gut?
Meist steigen deine Anschaffungskosten mit deinem Umsatz. Das heißt, je mehr Jobs du machst, desto mehr Ausgaben hast du. Vielleicht für ein Auto, eine Bahncard oder ein zweites Smartphone. Sobald deine Anschaffungskosten steigen, ist, unter anderem die Verrechnung von Umsatzsteuer immer interessanter für dich. Solltest du allmählich von deinem Beruf als Fashion- oder Laufstegmodel leben können, empfehlen wir dir einen Termin bei einem Steuerberater deines Vertrauens! Bis dahin, viel Erfolg beim Gründen.
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